AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Procedes Austria - Tripp Ges.m.bH.
1. Auftragsbestätigung:
Jeder Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Firma Tripp Ges.m.b.H.
2. Preis
Die genannten Preise sind exklusive österreichischer Umsatzsteuer zu verstehen und werden in EURO ausgewiesen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
3. Anfertigung nach Vorlagen und Plänen:
Bei Erzeugungen von Waren nach einer Vorlagen oder Plänen des Kunden wird die Tripp Ges.m.b.H. oder deren Erfüllungsgehilfen diese so gut wie möglich reproduzieren oder herstellen. Farbangaben in HKS oder Pantone werden bestmöglich angeglichen. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Darstellung, bedingt durch die technischen Möglichkeiten im Digitaldruck/Siebdruck und dem unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien, müssen wir uns vorbehalten und es liegt somit kein Reklamationsgrund vor. Dies gilt auch bei Andrucken im Vergleich zum tatsächlichen Druckauftrag. So liegen auch Abweichungen in Breite und Länge von +/- 5% bedingt durch den technischen Produktionsablauf in einer üblichen Toleranzgrenze.
4. Entwürfe und Druckdaten
Unsere Preise verstehen sich unter der Voraussetzung beigestellter Kundenvorlagen oder Kundendaten die – entsprechend unserem Datenblatt grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitungen, weil z. B. Schriften nicht in Kurven umgewandelt sind, werden von uns nach dem aktuellen Grafik-Stundensatz in Rechnung gestellt. Bei den Druckdaten haftet der Auftragserteiler dafür, dass keine Urheber-Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen verletzt werden. Zeichnungen und Entwürfe, sonstige Gestaltungs-vorlagen, die bei uns im Haus gefertigt werden, verbleiben im Eigentum der Tripp Ges.m.b.H. und dürfen nur im Einvernehmen mit uns verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden.
5. Mehr- oder Minderlieferung
Der Käufer erklärt sich einverstanden bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% anzuerkennen. Bei einer Stückzahl bis zu 10 Stück wird eine Mehr- oder Minderlieferung von zumindest 1 Stück akzeptiert.
6. Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig
7. Lieferungen von Säulen
Bei Lieferungen von Säulen kann die Firma für die technischen Voraussetzungen bzw. Montage der Säulen keinerlei Haftung übernehmen. Der Kunden muss die örtlichen Verhältnisse selbst prüfen.
8. Versand
Die Sendung erfolgt unversichert, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Porto und Verpackungskosten werden zu Selbstkosten berechnet.
9. Rücktritt
Bei Rücktrittserklärung des Käufers haben wir das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten und die bereits entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, oder auf Einhaltung des Kaufvertrages zu bestehen.
10. Gewährleistung
Reklamationen werden nur sofort nach Empfang der jeweiligen Sendung (auch Teillieferungen) anerkannt.
Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen behalten wir uns vor, in angemessener Frist mangelhafte gegen mangelfreie Ware auszutauschen, sowie Waren zu verbessern und Fehlendes nachzutragen. Allfällige Umsatzrabatte werden nur auf Basis voll bezahlter Rechnungen gewährt. Eine Garantie für die Haltbarkeitsdauer bei Produkten (Bilder und Aufhängesysteme) für den Außenbereich kann auf Grund unterschiedlichster Witterungs- und Umwelteinflüsse nicht gegeben werden.
11. Reklamationen
Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich der Spedition bzw. dem Frächter zu melden (siehe dazu auch Punkt 8). Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, oder eines Teiles des Rechnungsbetrages.
12. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
13. Zahlung
Der Rechnungsbetrag zuzüglich der Mehrwertsteuer ist innerhalb von 14 Tagen vom Tage der Ausstellung an, netto Kassa zahlbar.
Wechselzahlungen sind nur zulässig, wenn sie von uns ausdrücklich zugestanden werden. Nachberechnungen im Falle eines Irrtums sind zulässig. Für den Fall eines auch nur leicht fahrlässigen Verzuges verpflichtet sich der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 10% p.A. zu bezahlen. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten anwaltlicher Interventionen sind zu ersetzten. Bei Sonderanfertigungen müssen wir eine Anzahlung von 50% des Rechnungsbetrages für die bestellte Ware und für den anfallenden Kostenbeitrag von Entwürfen verlangen. Dieser Betrag ist sofort zuzüglich Mehrwertsteuer nach Auftragserteilung fällig und im Falle eines Rücktrittes wird dieser Betrag gemäß Punkt 9 verrechnet.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung samt Verzugszinsen und aufgelaufenen Kosten Eigentum der Tripp Ges.m.b.H. Wird die gelieferte Ware veräußert, so tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung der Forderung der Firma Tripp Ges.m.b.H. dieser die dem Besteller aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten ab.
Von Dritterwerbern an den Besteller geleistete Zahlungen gehen unmittelbar in das Eigentum der Tripp Ges.m.b.H. über und sind umgehend an diese abzuführen. Wird die gelieferte Ware durch Verarbeitung mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand bzw. seine Ersatzansprüche an die Tripp Ges.m.b.H. ab. Für alle Schäden, auch durch höhere Gewalt, die bis zur vollen Kaufpreiszahlung samt Zinsen und Kosten an der gelieferten Ware auftreten, haftet der Käufer. Bei Pfändung dem Eigentumsvorbehalt unterworfener Ware oder bei Insolvenz des Käufers sind wir umgehend zu verständigen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Kufstein als vereinbart.
16. Geltendes Recht
Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
